Ein Beitrag von Kirsten

 

Ich muss in meinem Studium keine Langzeitstudiengebühren bezahlen, aufgrund von chronischer Erkrankung.

Borderliner haben aufgrund ihrer chronischen Erkrankung (und wenn sie es als Behinderung ansehen, weil es über das Behindertengesetzt läuft – brauchen keinen Ausweis oder amtliche Bescheinigung – total unnötig – müssen nur das Wort Behinderung nennen) Anrecht auf einen Nachteilsausgleich in Schule / Studium / Ausbildung.

In Berlin können Informationen über Dt. Studentenwerk IBS INFORMATIONS- UND BERATUNGSSTELLE STUDIUM UND BEHINDERUNG (IBS) oder in Bonn bei Frau Kirsten Vollmer und Claudia Frohnenberg bei BIBB (siehe deren Buch 2. Auflage)

 

Juristisch gesehen hat man ein Recht auf einen Nachteilsausgleich.

Wie er genau aussieht muss ausgehandelt werden. Ich fände es als Thema gut. Bei Bedenken einfach Herrn Wolfram Schmidt Zentralinstiutt für seelische Gesundheit anschreiben, dort wird gerade geschaut, ob die Ärzte von sich aus den Patienten darüber aufklären.

 

Bedenken der Ärzte

Ich kann die Bedenken der Ärzte verstehen. Die holen sich Hilfe und werden zu „Behinderte“. Auf der anderen Seite haben die das Recht auf einen Nachteilsausgleich.

Und das Wissen darüber sollte der Arzt aus persönlicher Einstellung wegen dem Wort „Behinderung“ dem Patienten nicht verwehren. Der Borderliner brauch sich ja keinen Nachteilsausgleich zu holen.

Dann braucht er auch das Wort nicht. Ob er sich den Nachteilsuasgleich holt und somit sich selbst als „Mensch mit Behinderung“ nennt, liegt ganz bei dem Betroffenen selbst.

 

Stigmatisierungen befürchtet durch das Wort „Behinderung“

Die gleichen Probleme mit dem Wort haben auch Legashteniker, ADHS’ler, Depressive, …. Viele Legastheniker verweigern sich, einen Nachteilsausgleich zu holen, obwohl sie sehr stark draunter leiden, weil sie sich nicht als Mensch  „mit Behinderung“ sehen wollen.

Das ist in Ordnung. Aber sie dürfen andere nicht „anmachen“ z.B. „Legasthenie ist nie eine Behinderung“, weil die sich sagen, für mich ist die Legasthenie eine Behinderung und somit hole ich mir das Recht, einen Nachteilsausgleich zu bekommen.

Wenn jemand sich als Borderliner einen Nachteilsausgleich holt, dann ist es in Ordnung.

Wenn jemand sich nicht als Mensch mit Behinderung sieht und auf den Nachteilsausgleich deswegen verzichtet, obwohl er sehr stark unter dem Borderline leidet, ist es auch in Ordnung.

Gruß Kirsten